WohnungsVerwaltungen über Profi-Partner

Allgemeines

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentumsanlage steht allen Wohnungs- und Teileigentümern gemeinsam zu. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist jedoch praktisch nicht denkbar ohne ein besonderes Organ - den Verwalter. Nach § 20 WEG kann deshalb die Bestellung des Verwalters nicht ausgeschlossen werden.

Die Verwaltung nach dem WEG bezieht sich nicht auf das gesamte Wohnungs- und Teileigentum, sondern nur auf das gemeinschaftliche Eigentum. Die Verwaltung des Sondereigentums, also der Wohnräume bzw. der nicht zu Wohnzwecken genutzten Räume obliegt dem jeweiligen Eigentümer selbst. Will ein Eigentümer auch sein Sondereigentum verwalten lassen, muß er hierüber einen gesonderten Vertrag abschließen.

Der Verwalter ist stets Sachwalter für fremdes Vermögen. Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümergemeinschaft und Verwalter. Dieses setzt neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch speziell an den Grundsätzen ordnungsgemäßer, wohnungswirtschaftlicher Verwaltung orientierte Erfahrungen, die für eine kaufmännische und technische Geschäftsführung und Finanzverwaltung erforderlich sind, sowie gediegene Kenntnisse der geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften voraus.

Unser Angebot

Wir bieten Ihnen über unsere Profi-Partner professionelle Wohnungsverwaltungen nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumgsgesetzes (WEG) an, ebenso die direkte Verwaltung Ihrer Wohnung, die sog. Miet-/Sondereigentumsverwaltung (SEV).

Unsere Partner betreuen Ihre Immobilie und managen Ihren Immobilienbesitz zuverlässig, rechtssicher, betriebswirtschaftlich effizient und mit Weitblick.

Wir erbringen diese Dienstleistungen in Ausnahmefällen direkt über unsere Kanzlei, in der Regel über ausgesuchte Profi-Partner in Ihrer Nähe, zu denen wir gerne einen Kontakt herstellen.

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