ZwangsVerwaltungen

Die Kanzlei Eger & Partner kann von den zuständigen Amtsgerichten, in deren Bezirk sich eine Immobilie Ihres Schuldners befindet, zum Zwangsverwalter in Zwangsverwaltungsverfahren nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) bestellt werden.

Eine solche Bestellung kann auf Ihren Antrag als Gläubiger erfolgen.

Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass viele von den Amtsgerichten bestellten Zwangsverwalter "nur Rechtsanwälte" sind und deshalb ein qualifiziertes Management der im Zwang verwalteten Immobilie nicht leisten können.

Die Kanzlei Eger & Partner bietet Ihnen mit ihren fundiert ausgebildeten Fachkräften eine optimale und leistungsfähige Zwangsverwaltung im Sinne eines professionellen ImmobilienManagements an, soweit dieses im gesetzlichen Rahmen machbar ist.

Wir erbringen diese Dienstleistungen direkt über unsere Kanzlei oder über ausgesuchte Profi-Partner, zu denen wir gerne einen Kontakt herstellen.

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie in einem Zwangsverwaltungsverfahren als Gläubiger beim Amtsgericht die Bestellung eines Zwangsverwalters beantragen.

Fragen Sie uns und kontaktieren Sie uns.